Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter April 2018

Unser aktueller Newsletter beinhaltet eine Vielzahl von bemerkenswerten Entscheidungen, welche sicherlich noch Auswirkungen auf die zukünftige Umsatzsteuer- und Zollpraxis haben werden. Es geht um innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, den Vorsteuerabzug und die Zurechnung von Lieferumsätzen.

Besonders sei auf die Entscheidung "Bühler KG" hingewiesen. Die brandaktuelle Entscheidung des EuGH in der Sache "Bühler KG" lässt einerseits aufhorchen bei der Sorge um die Korrektur einer fehlerhafter Abwicklung eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts. Zugleich verdeutlicht sie aber auch, wie wichtig die korrekte Verwendung der USt-IdNr. für den Wareneinkauf ist. Auch wenn der EuGH wieder einmal die materiellen Voraussetzungen vor Formalitäten stellt, so kann eine fehlerhafte Abwicklung trotz der Entscheidung zu empfindsamen Definitivbelastungen führen.

Daher wird für alle exportierenden und importierenden Unternehmen die Abwicklung der Liefergeschäfte und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte und die Anwendung der USt-IdNr. von besonderer Bedeutung sein. Das Urteil gibt Anlass, die Warenströme zu prüfen und risikoarme Prozesse zu gestalten. Das Team der AWB unterstützt Sie gern dabei mit der vielfältigen Erfahrung im Bereich Umsatzsteuer- und Zollrecht sowie Außenwirtschaft.

Daneben finden Sie wie gewohnt die Besprechung weiterer relevanter Urteile sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Viel Freude bei der Lektüre,

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen