Zoll und Außenwirtschaft kompakt

EU und Mexiko erzielen Einigung über neues Handelsabkommen

Die Europäische Union und Mexiko haben am Samstag, dem 21.04.2018, bei den Verhandlungen über die Modernisierung des bisherigen Handelsabkommens eine  grundsätzliche Einigung erzielt. Damit könnte künftig praktisch der gesamte Warenhandel zwischen der EU und Mexiko, auch im Agrarsektor, künftig zollfrei ablaufen. „Mit diesem Abkommen gesellt sich Mexiko zu Kanada, Japan und Singapur auf der wachsenden Liste von Partnern, die mit der EU zusammenarbeiten wollen, um sich gemeinsam für einen offenen, fairen und regelbasierten Handel einzusetzen“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

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Pressemitteilung v. 23.04.2018

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Europäische Kommission


EU verlängert Strafzölle auf Stahlseile aus China

Die EU-Kommission hat am Freitag, dem 20.04.2018, Stahlseile und –kabel aus China mit endgültigen Antidumpingzöllen belegt. Seit 1999 bestehen die Antidumpingzölle in Höhe von 60,4 Prozent, die jetzt im Zuge einer dritten Revision um weitere fünf Jahre verlängert wurden. Betroffen von dem Antidumpingzoll sind auch Stahlkabel aus Marokko und der Republik Korea, ungeachtet ob sie als Ursprungserzeugnisse aus diesen Ländern angemeldet oder nicht sind. Dies ist das Resultat einer Antiumgehungsuntersuchung.

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Pressemitteilung v. 20.04.2018

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Europäische Kommission


EU-Kommission empfiehlt Abschluss von Abkommen mit Japan und Singapur

Die EU-Kommission hat am Mittwoch, dem 18.04.2018, den EU-Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Verhandlungen über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan sowie über das Handels- und das Investitionsabkommen mit Singapur vorgelegt. Dies ist der erste Schritt auf dem Weg zur Unterzeichnung und zum Abschluss dieser Abkommen. „Europa glaubt an einen offenen und fairen Handel, der auf einem globalen Regelwerk beruht. Heute machen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zum Abschluss von Abkommen mit zwei unserer engsten Partner in Asien“, erklärte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. „Wir senden damit die klare und unmissverständliche Botschaft aus, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen, um Protektionismus zu bekämpfen und Multilateralismus zu verteidigen. Dies ist heute wichtiger als je zuvor.“

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Pressemitteilung v. 18.04.2018

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Europäische Kommission


EU-Kommission startet Untersuchung über Schutzmaßnahmen gegen Stahlimporte

Die EU-Kommission hat am Montag, dem 26.03.2018, zum Schutz der europäischen Industrie eine Untersuchung über mögliche Schutzmaßnahmen gegen Stahleinfuhren aus Drittstaaten eingeleitet. Dies ist eine der drei von der EU angekündigten Antworten auf die von den USA beschlossenen Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte, die Europas Stahlsektor durch umgelenkte Handelsströme auch bei einer dauerhaften Ausnahme für die EU von den US-Zöllen treffen könnten. Stahlerzeugnisse jeglichen Ursprungs sind von der Untersuchung betroffen. Das Ergebnis der Untersuchung ist noch offen, kann aber im Bedarfsfall zu Schutzmaßnahmen führen, wenn EU-Produzenten durch übermäßige Importe gefährdet werden.

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Pressemitteilung v. 26.03.2018

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Europäische Kommission


BAFA-Veröffentlichung der neuen AGG

Mitte März hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website Vorabinformationen zu den Allgemeingenehmigungen (AGG) 12 bis 30 veröffentlicht. Mittlerweile stehen die konkreten Änderungen fest. Neben kleineren redaktionellen Änderungen sind zum Teil inhaltliche Änderungen beabsichtigt, die im Detail der BAFA-Website entnommen werden können.

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Allgemeine Genehmigungen

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BAFA


„Besonders für militärische Zwecke konzipiert“ – EU entwickelt Leitfaden

Die Richtlinie 2009/43/EG zur „Vereinfachung der Bedingungen für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Gemeinschaft (Verteidigungsgüterrichtlinie)“ zielt darauf ab, den Verkehr mit Verteidigungsgütern innerhalb der EU und die damit zusammenhängenden Genehmigungsverfahren zu erleichtern und damit die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Verteidigungssektors zu steigern.

Güter gelten als Verteidigungsgüter, wenn sie im Anhang der Verteidigungsgüterrichtlinie aufgeführt sind. Der Anhang wird regelmäßig gemäß der Gemeinsamen Militärgüterliste aktualisiert. In mehreren Fällen des Anhangs gelten Produkte als erfasst von dieser Liste – und damit im Ergebnis als genehmigungspflichtig, wenn sie „besonders zu militärischen Zwecken konzipiert“ („Specially Designed for Military Use“) sind.

Die Europäische Kommission entwickelt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Leitfaden für den Begriff „Specially Designed for Military Use“. Der Leitfaden richtet sich an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Verteidigungsindustrie. Mit Hilfe des Leitfadens soll die Frage, ob Güter als „besonders für militärische Zwecke konzipiert“ einzuordnen sind oder nicht, leichter zu beantworten sein.

Um einen idealen Leitfaden anbieten zu können, führt die EU eine Umfrage durch, um den Nutzen des Leitfadens besser bewerten zu können. Die Umfrage ist über den unten aufgeführten Link erreichbar.

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Survey: Guideline for 'Specially Designed for Military Use' – 2018

Quelle

Europäische Kommission

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