im Amtsblatt der EU vom 22.03.2013 wurde eine Änderung der restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan bekannt gegeben.
Mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 261/2013 vom 21. März 2013 zur Durchführung von Artikel 11 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan wird Anhang I der VO (EU) Nr. 753/2011 um einen weiteren Eintrag ergänzt sowie im Falle von zwei bereits erfassten Personen mit zusätzlichen Informationen versehen.
Zusätzlich wurde im Amtsblatt der EU vom 22.03.2013 der, der vorgenannten EU-Verordnung zugrundeliegende Durchführungsbeschluss 2013/145/GASP, ebenfalls vom 21. März 2013, veröffentlicht.
Link: Amtsblatt der EU
Quelle: EUR-Lex