Änderung der restriktiven Maßnahmen gegenüber Afghanistan

im Amtsblatt der EU vom 22.03.2013 wurde eine Änderung der restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan bekannt gegeben.

Mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 261/2013 vom 21. März 2013 zur Durchführung von Artikel 11 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan wird Anhang I der VO (EU) Nr. 753/2011 um einen weiteren Eintrag ergänzt sowie im Falle von zwei bereits erfassten Personen mit zusätzlichen Informationen versehen.

Zusätzlich wurde im Amtsblatt der EU vom 22.03.2013 der, der vorgenannten EU-Verordnung zugrundeliegende Durchführungsbeschluss 2013/145/GASP, ebenfalls vom 21. März 2013, veröffentlicht.

Link: Amtsblatt der EU

Quelle: EUR-Lex