Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter

die EU Kommission hat am 31.01.2013 die „Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter“ im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Richtlinien wirken nicht unmittelbar (anders als Verordnungen) und müssen in das Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 2 der an die Mitgliedstaaten gerichteten Richtlinie schreibt vor, dass diese spätestens bis zum 20. März 2013 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und veröffentlichen, um dieser Richtlinie nachzukommen. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

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Quelle: EUR-Lex