Änderung des Embargos gegen Syrien

DurchführungsVO (EU) Nr. 742/2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen.

Gemäß dem Durchführungsbeschluss 2012/478/GASP des Rates vom 16. August 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien sollte eine weitere Organisation in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden.

Artikel 1

Die im Anhang dieser Verordnung genannte Organisation wird in die Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen.

ANHANG

ORGANISATION NACH ARTIKEL 1

Drex Technologies Holding S.A.
Eingetragen in Luxemburg unter Nummer B77616, Anschrift des ehemaligen Sitzes: 17, rue Beaumont L-1219 Luxembourg.
Wirtschaftlicher Eigentümer von Drex Technologies Holding S.A. ist Rami Makhlouf, der wegen finanzieller Unterstützung des syrischen Regimes in die Sanktionsliste der EU aufgenommen wurde.

Quelle: EUR-Lex

Link: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 742/2012 DES RATES vom 16. August 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien