Änderung des Zeitpunktes der Ausgangsbestätigung bei ausländischen Ausfuhrvorgängen

Das Informationstechnikzentrum Bund informiert in einer ATLAS-Meldung über die Änderung des Zeitpunktes der Ausgangsbestätigung bei ausländischen Ausfuhrvorgängen im internen Versandverfahren. Demnach gilt nach dem Wartungsfenster am 06.11.2021 folgende Änderung:

Nach Vorgabe des UZK-IA wird die Ausgangsbestätigung bei ausländischen Ausfuhrvorgängen im internen Versandverfahren (übermitteltes Versandverfahren = T2 oder T2F) nun mit Erledigung des Versandverfahrens erteilt. Bisher erfolgte die Bestätigung des Ausgangs unmittelbar im Anschluss an die Überführung der Waren in das Versandverfahren. Im Falle des externen Versandverfahrens gibt es keine Anpassung und die Ausgangsbestätigung erfolgt weiterhin bei Überführung in das Versandverfahren.

Link:

ATLAS – Info 0240/21

Quelle:

Informationstechnikzentrum Bund