Änderungen der restriktiven Maßnahmen aufgrund der Lage in Tunesien

Im Amtsblatt der EU vom 31. Juli 2013 wurde eine Änderung der restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien bekannt gegeben.

Mit dem Durchführungsbeschluss 2013/409/GASP vom 30. Juli 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 735/2013 vom 30. Juli 2013 bereits in innerhalb der EU unmittelbar geltendes Recht umgesetzt wurde, werden die Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 zu drei Personen ersetzt und es wird eine neue Begründung für die Aufnahme dieser Personen angegeben.

Die Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 zu den nachstehend aufgeführten Personen werden demnach durch die folgenden Einträge ersetzt:

1. Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Tunesier, geboren am 7. Januar 1980 in Sabha (Libyen), Sohn von Yamina SOUIEI, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Inès LEJRI; Wohnsitz: Résidence de l’Étoile du Nord — suite B — 7ème étage — appt. No 25 — Centre urbain du nord — Cité El Khadra — Tunis; Personalausweisnr. 04524472.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (ehemaliger Generaldirektor der Société Tunisienne de Banque und ehemaliger Generaldirektor der Banque Nationale Agricole) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen.

2. Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI

Tunesier, geboren am 2. Dezember 1981 in Tunis, Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI; Personalausweisnr. 04682068.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes (ehemaliger Präsident Ben Ali) in der Absicht, Dritten unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, mit der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (ehemaliger Präsident Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und mit der Mittäterschaft bei der Unterschlagung öffentlicher Finanzmittel Tunesiens durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (ehemaliger Präsident Ben Ali).

3. Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

Tunesier, geboren am 13. Januar 1959, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI, Generaldirektor eines Unternehmens; Wohnsitz: rue du Jardin — Sidi Bousaid — Tunis; Personalausweisnr. 00400688.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes (ehemaliger Präsident Ben Ali) in der Absicht, Dritten unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und mit der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen.

Links:

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 735/2013 DES RATES vom 30. Juli 2013 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:204:0052:0053:DE:PDF

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2013/409/GASP DES RATES vom 30. Juli 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien


Quelle: EUR-Lex