Allgemeines Präferenzsystem (APS)

ab dem 1.1.2014 wird die Liste der durch das APS begünstigten Länder drastisch zusammengestri­chen. Die Kommission hat nun im EU-Amtsblatt vom 21. Februar 2013 mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 154/2013 eine weitere Kürzung bekannt gegeben:

In Zukunft werden auch Aserbaidschan und die Islamische Republik Iran aus dem Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 (APS-Verordnung) entfernt. Die Änderung findet ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 154/2013 Anwendung.

Link: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 154/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2012 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen

Quelle: EUR-Lex