ab dem 1.1.2014 wird die Liste der durch das APS begünstigten Länder drastisch zusammengestrichen. Die Kommission hat nun im EU-Amtsblatt vom 21. Februar 2013 mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 154/2013 eine weitere Kürzung bekannt gegeben:
In Zukunft werden auch Aserbaidschan und die Islamische Republik Iran aus dem Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 (APS-Verordnung) entfernt. Die Änderung findet ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 154/2013 Anwendung.
Quelle: EUR-Lex