Anwendbarkeit des regionalen Übereinkommens für Georgien

Mit Beschluss Nr. 1/2018 des Zoll-Unterausschusses EU-Georgien vom 20.03.2018, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 140 vom 06.06.2018, wurden die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. I des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien durch ein neues Protokoll Nr. I ersetzt.

Hiernach sind ab dem 01.06.2018 die Ursprungsregeln des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26.02.2013, anzuwenden. Die Datenbank WuP-online wird laut Websitemeldung der deutschen Zollverwaltung zeitnah angepasst.

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Quelle

Zoll.de