ATLAS-Ausfuhr – Einleitung des Nachforschungsverfahrens

Die ATLAS-Info 0034/20 vom 27.04.2020 informierte darüber, dass ab dem 24.04.2020 bei Ausfuhrvorgängen das Nachforschungsverfahren bis auf Weiteres erst 300 Tage nach Überlassung gestartet wird, wenn bis dahin keine Ausgangsinformationen vorliegen.

Eine aktuelle ATLAS-Info weist darauf hin, dass bei Ausfuhrvorgängen, die ab dem 10.07.2020 überlassen werden, das Follow-Up-Verfahren wieder 90 Tage nach der Überlassung gestartet wird, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über einen erfolgten Ausgang vorliegen. Die Frist zur Beantwortung des Nachforschungsersuchens beträgt weiterhin 45 Tage. Erfolgt keine Antwort, wird der Ausfuhrvorgang nach 360 Tagen für ungültig erklärt. Zwischen dem 135. Tag und dem 360. Tag kann der Alternativnachweis bei der Ausfuhrzollstelle vorgelegt werden und der Ausgang wird bestätigt.

Links

ATLAS-Info 0034/20

ATLAS-Info 0063/20

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)