ATLAS: Auswirkungen bei einem ungeregelten Brexit (24.10.2019)

Im Fall eines ungeregelten Brexits gelten für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ab dem 01.11.2019 ohne Übergangsfristen die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer unter Berücksichtigung des Versandübereinkommens.

Eine aktuelle ATLAS-Info des Informationstechnikzentrum Bund informiert in diesem Kontext u. a. über EORI-Nummern, die Bewilligungen britischer Wirtschaftsbeteiligter und das Wartungsfenster „Brexit“.

Link

ATLAS-Info 3484-19

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund