Eine ATLAS-Info des Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) informiert über zwei Punkte. Zum einen geht es in der ATLAS-Info um die Befreiung vom Antidumpingzoll im Rahmen einer Verpflichtung und zum anderen um die Unterlagencodierungen bei Ausfuhren mit Bestimmungsland Nordkorea.
ATLAS-Einfuhr: Befreiung vom Antidumpingzoll im Rahmen einer Verpflichtung: Verpflichtungsrechnungen sind im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung bei der Zollstelle vorzulegen
Im Hinblick auf den ersten Punkt teilt das ITZBund mit, dass zum ATLAS Release 8.9 die Verfahrensanweisung ATLAS unter Punkt 3.1.2 angepasst wird. Unter Absatz 5 werden zukünftig die „Verpflichtungsrechnungen im Rahmen einer Befreiung vom Antidumpingzoll“ (Unterlagencodierung D005) aufgenommen, da diese laut ATLAS-Meldung zwingend vorzulegen sind. Die Regelung gilt bereits jetzt.
ATLAS-Ausfuhr (AES): Unterlagencodierungen bei Ausfuhren mit Bestimmungsland Nordkorea
Mit der Verordnung (EU) 2017/1509 vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wurden sämtliche Maßnahmen in einer neuen Verordnung zusammengefasst. Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang neue Unterlagencodierungen eingeführt. Eine Auflistung, welche Unterlagen in der Unterlagenliste I0136 zur Anmeldung in ATLAS AES zur Verfügung stehen, beinhaltet genannte ATLAS-Info. Die ATLAS-Info gibt außerdem Hinweise zum Anwendungsbereich bestimmter Codierungen.