ATLAS-Einfuhr: Einfuhr von Biozidprodukten

Im Rahmen der Abfertigung zum freien Verkehr wurde für die Anmeldung von Biozidprodukten eine neue Unterlagencodierung geschaffen (8GIP: Angabe der Zulassungsnummer für zugelassene bzw. Registriernummer für gemeldete Biozidprodukte).

Mit dieser Codierung kann vom Beteiligten die Zulassungs-Nr. bzw. die Registrier-Nr. der angemeldeten Biozidprodukte angegeben werden.

Die Angabe ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie kann aber zu einer besseren Identifikation der angemeldeten Waren und somit auch zu einer schnelleren Abfertigung führen.

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ATLAS-Info 4624/18

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund