Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Europäischen Rates vom 23.03.2012, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1861/2015 des Rates vom 18.10.2015, wurden restriktive Maßnahmen gegen Iran implementiert.
Wie das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Info mitteilt, sind bestimmte Punkte zu beachten, wenn laut EZT/TARIC auf die Ware bei der Einfuhr eine Maßnahme der Maßnahmenart 714 (Einfuhrkontrolle) anzuwenden ist.
Laut ITZBund gilt für Einfuhren aus Iran und Einfuhren aus anderen Ländern als Iran, dass die Einfuhr (nach Kontrolle) nur erlaubt ist, wenn bestimmte Unterlagen-Codierungen angemeldet werden. Um welche es sich dabei handelt, können Sie der ATLAS-Info 1474/17 entnehmen.