ATLAS-Einfuhr: Restriktive Maßnahmen gegen Iran

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Europäischen Rates vom 23.03.2012, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1861/2015 des Rates vom 18.10.2015, wurden re­striktive Maßnahmen gegen Iran imple­mentiert.

Wie das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Info mitteilt, sind be­stimmte Punkte zu be­achten, wenn laut EZT/TARIC auf die Ware bei der Einfuhr eine Maß­nahme der Maßnahmenart 714 (Einfuhr­kontrolle) anzuwenden ist.

Laut ITZBund gilt für Einfuhren aus Iran und Einfuhren aus anderen Ländern als Iran, dass die Einfuhr (nach Kon­trolle) nur erlaubt ist, wenn bestimmte Unterlagen-Codierungen angemeldet werden. Um welche es sich dabei handelt, können Sie der ATLAS-Info 1474/17 entnehmen. 

Link

ATLAS-Info 1474/17

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund