Bei der Einfuhr von zivilen Luftfahrzeugen besteht ab sofort die Möglichkeit, eine Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr – alternativ zur Endverwendung – unter Anwendung des Drittlandszollsatzes zu beantragen. Dies teilt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Info mit.
Das Anwenden des Drittlandszollsatzes ist möglich, wenn für das zivile Luftfahrzeug eine Eintragungsbescheinigung in einem Register eines Mitgliedstaates oder eines Drittstaates vorhanden ist (TARIC-Unterlagencodierung C072).
Sofern eine Überlassung von zivilen Luftfahrzeugen in die Endverwendung (TARIC-Maßnahmeart 105) mit dem Begünstigungscode 140 beantragt wird, ist in diesen Fällen bis auf Weiteres neben der TARIC-Unterlagencodierung N990 zusätzlich die TARIC-Unterlagencodierung C072 anzumelden. Beim zusätzlichen Anmelden der TARIC-Unterlagencodierung C072 handelt es sich um einen Systemfehler, an dessen Behebung gearbeitet wird, wie der ATLAS-Info zu entnehmen ist.
ATLAS: Unzutreffende Unterlage bei der Überlassung von zivilen Luftfahrzeugen