ATLAS-Verfahrensanweisung aktualisiert

Die aktuelle „Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS“ (Stand: September 2017) steht unter www.zoll.de zur Verfügung, wie das Informationstechnikzentrum Bund in einer ATLAS-Info mitteilt.

Fachliche Änderungen zur Vorgängerversion sind in der Verfahrensanweisung kursiv darge­stellt. Zusätzlich wird dur­ch Randbalken auf geänderte Absätze hingewiesen.

Der erforderliche Austausch von Informationen mit Mitteln der elektronischen Datenver­arbei­tung erfolgt auf der Gru­nd­­lage von Artikel 6 Absatz 1 UZK [VO (EU) Nr. 952/2013].

Der aktualisierten Verfahrensanweisung ist zu entnehmen, dass sich die schrittweise Einführ­ung neuer EU-weit har­monisierter IT-Systeme, -Verfahren und gemeinsamer Datenbanken vor­aus­sichtlich bis 2020 erstrecken wird. ATLAS wurde noch nicht vollständig an die neue Terminologie angepasst. Gleichwohl bezieht sich die aktualisierte Ver­fah­rens­anweisung bereits, entsprechend der neuen Rechtslage, auf die neue Terminologie. 

Links

ATLAS-Info 3474/17

„Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS“

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund 

Zoll.de