Die aktuelle „Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS“ (Stand: September 2017) steht unter www.zoll.de zur Verfügung, wie das Informationstechnikzentrum Bund in einer ATLAS-Info mitteilt.
Fachliche Änderungen zur Vorgängerversion sind in der Verfahrensanweisung kursiv dargestellt. Zusätzlich wird durch Randbalken auf geänderte Absätze hingewiesen.
Der erforderliche Austausch von Informationen mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 UZK [VO (EU) Nr. 952/2013].
Der aktualisierten Verfahrensanweisung ist zu entnehmen, dass sich die schrittweise Einführung neuer EU-weit harmonisierter IT-Systeme, -Verfahren und gemeinsamer Datenbanken voraussichtlich bis 2020 erstrecken wird. ATLAS wurde noch nicht vollständig an die neue Terminologie angepasst. Gleichwohl bezieht sich die aktualisierte Verfahrensanweisung bereits, entsprechend der neuen Rechtslage, auf die neue Terminologie.
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„Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS“