Bislang hat die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) zwei Allgemeinverfügungen und damit Ausnahmezulassungen für Händedesinfektionsmittel erlassen.
Die BfC hat häufig gestellte Fragen und Antworten zur Umsetzung der zwei Allgemeinverfügungen vom 04.03.2020 und 20.03.2020 zusammengestellt.
Link
Ausnahmezulassungen für Händedesinfektionsmittel
Quelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin