Auswirkungen der Novellierung des AWG und AWV auf die außenwirtschaftlichen Meldevorschriften

die Deutsche Bundesbank informiert über die Auswirkungen der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) auf die außenwirtschaftlichen Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr.

"Zum 1. September 2013 tritt die Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft. Die Meldungen für September 2013 sind somit nach den neuen Vorgaben abzugeben.

Wie bereits im Vorfeld angekündigt, hat die Novellierung auch Auswirkungen auf die außenwirtschaftlichen Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr. Um Ihnen den Umstieg auf die neuen außenwirtschaftlichen Meldevorschriften so leicht wie möglich zu machen, haben wir auf der Eingangsseite Meldewesen / Außenwirtschaft / AWV-Änderung 2013 die wichtigsten inhaltlichen Änderungen für Sie zusammengetragen.

Darüber hinaus finden Sie in der überarbeiteten Version der Statistischen Sonderveröffentlichung 7, "Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis für die Zahlungsbilanz" detaillierte Informationen zu den grenzüberschreitenden Transaktionen, die entsprechende meldepflichtige Kennzahl und deren Zuordnung in der Zahlungsbilanz.

Zudem bieten wir Ihnen an dieser Stelle eine kopierfähige "Überleitungstabelle von den bisherigen zu den neu eingeführten bzw. in Zukunft gültigen Kennzahlen" an.

Im Navigationspunkt "FAQ & Merkblätter" finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen, die im direkten Zusammenhang mit der AWV-Änderung stehen.


Weitere Auskünfte zum außenwirtschaftlichen Meldewesen erhalten Sie unter unserer entgeltfreien Hotline 0800 - 1234 111."
Quelle: Deutsche Bundesbank; Bereich Außenwirtschaft