AWV-Änderung im Jahr 2013

die Deutsche Bundesbank gibt auf ihrer Homepage Informationen über wesentliche Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen bekannt, die im kommenden Jahr mit Inkraftsetzung einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu beachten sind.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

- Einreichung mit elektronischem Meldeverfahren wird verpflichtend

- Einreichung über die Kreditinstitute entfällt (Abschaffung der Anlage Z 1 zur AWV und des Verfahrens DTAZV)

- Erweiterung der Transaktions- und Bestandsmeldungen

Informationen zu diesen Änderungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Meldewesen-Hotline Mo - Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr unter 0800/1234111 (entgeltfrei aus dem deutschen Festnetz) wenden.

Quelle: Deutsche Bundesbank

Link: AWV- Änderung im Jahr 2013