Das BAFA informiert über die bevorstehende Änderung der Formulare für Ausfuhrverantwortliche AV 1 und AV 2. Die aktualisierten Formulare werden auf der Internetseite des BAFA unter Antragstellung/Ausfuhrverantwortlicher zur Verfügung gestellt. Künftig wird es möglich sein, die Formulare AV 1 und AV 2 per E-Mail (ausfuhrverantwortliche-r@bafa.bund.de) beim BAFA einzureichen. Die Einreichung der Originale ist laut BAFA nicht mehr erforderlich.
In einer weiteren Meldung weist das BAFA auf den Meldestichtag für die elektronische Kriegswaffenbuchmeldung hin. Alle Entitäten, welche ein Kriegswaffenbuch führen, müssen dieses zum Meldestichtag 30.09.2020 erstmals elektronisch an das BAFA übermitteln.
Links
Exportkontrolle Aktuell August/September 2020
Elektronisches Kriegswaffenbuch: Meldestichtag 30. September 2020