BAFA: Elektronische Genehmigungserteilung ab März 2021

Das BAFA wird ab dem 01.03.2021 Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ausschließlich in elektronischer Form erlassen.

Auf die zusätzliche Übersendung dieser Bescheide in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt verzichtet, so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Portal ELAN-K2 Ausfuhr nutzen können.

Link

Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zum 1. März 2021

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle