BAFA-Leitfaden: Technologietransfer und Non-Proliferation

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt auf seiner Webseite veröffentlicht, das Ihnen einen Überblick über die geltenden exportkontrollrechtlichen Beschränkungen im Bereich des Technologietransfers gibt. Technologietransfer meint hierbei sowohl den Bereich der Ausfuhr von Technologie als auch die Erbringung technischer Unterstützung.

Die relevanten Genehmigungspflichten und damit im Zusammenhang stehende Aspekte werden in einzelnen Kapiteln erläutert. Um die Handhabung in der Praxis zu erleichtern, unterscheidet die Darstellung zwischen Informationen zur Frage, ob eine Genehmigung beim BAFA überhaupt beantragt werden muss sowie Angaben zur Antragstellung und zum eigentlichen Genehmigungsverfahren.

Wichtige Ansprechpartner beim BAFA und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind ebenfalls in dem Merkblatt aufgeführt, ebenso relevante Rechtsvorschriften und Kommentierungen.

Das Merkblatt richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Wissenschaftler in Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die über technisches Know-how verfügen und dieses Wissen grenzüberschreitend oder an nicht im Inland ansässige Personen weitergeben.

Link

Merkblatt: Technologietransfer und Non-Proliferation

Quelle

BAFA