BAFA: Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle aktualisiert

Welche Organisationsregeln gelten für Unternehmen im Außenwirtschaftsverkehr? Welche Nachteile können mit einem innerbetrieblichen Compliance-Programm (ICP) vermieden werden? Welche Kriterien muss ein ICP erfüllen? Diese und weitere zentrale Fragen zur firmeninternen Exportkontrolle beantwortet ein BAFA-Merkblatt.

Unternehmen, die am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen und deren Produktangebot gelistete Güter beinhaltet oder Güter, die einem kritischem Verwendungszweck zugeführt werden können, sollten über ein innerbetriebliches Compliance-Programm in ihrem Unternehmen verfügen. Ein „Muster“-ICP gibt es jedoch nicht. Vielmehr muss je nach Größe, Geschäftsfeld und Kundenportfolio eines Unternehmens anhand einer Risiko- bzw. Betroffenheitsanalyse festgelegt werden, welche Anforderungen im Einzelnen das ICP erfüllen muss.

Im Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle gibt das BAFA unter anderem Dokumentationshinweise und informiert über Personalauswahl und Schulungen sowie Kontrollmechanismen im Kontext eines ICP.

Link

Merkblatt Firmeninterne Exportkontrolle (ICP)

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle