BAFA: Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website die neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bekanntgegeben.

Mit der 9. AWV-Änderung, die am 18.07.2017 in Kraft trat, wurden vor allem die Vorschriften der §§ 55 ff AWV zur sektorübergreifenden Prüfung von Unternehmenserwerben geändert und die Kontrollmöglichkeiten im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen ausgeweitet. Diese Ausweitung bezieht sich insbesondere auf Unternehmen, die Krit­ische Infrastrukturen betreiben, sowie auf Unternehmen im Bereich wehrtechnischer Schlüssel­techno­logien.

Die detaillierten Änderungen können Sie der Verkündung auf der BAFA-Website entnehmen. 

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Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle