Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beabsichtigt, die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 17 bis zum 31.03.2020 zu verlängern.
Weitere Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 17 können Sie diesem Link entnehmen.
Weitere Informationen zur neuen Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 entnehmen Sie der BAFA-Website unter diesem Link.
Links
AGG Nr. 12 bis Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 17