BAFA: Verlängerung und Änderung der AGG Nr. 12 bis Nr. 27

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat angekündigt, dass beab­sichtigt ist, die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27 zu verlängern und zu ändern. Die Änderungen werden noch im März 2017 im Bundes­anzeiger öffentlich bekanntgemacht und sollen am 01.04.2017 in Kraft treten.

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14 und Nr. 17 werden nach Mitteilung des BAFA bis zum 31.03.2018 verlängert.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 16 wird nach Aussage des BAFA zunächst nur bis zum 30.06.2017 verlängert. Eine weitere Verlängerung dieser Allgemeinen Genehmigung bis zum 31.03.2018 ist be­absichtigt und wird laut BAFA-Homepage zeitnah erfolgen.

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27 werden alle zunächst nur bis zum 30.06.2017 verlängert. Eine weitere Verlängerung dieser Allgemeinen Genehmigungen bis zum 31.03.2018 ist beabsichtigt und soll zeitnah erfolgen.

Inhaltliche Änderungen ergeben sich laut BAFA in den genannten AGG zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Lediglich die in den Nebenbestimmungen enthaltenen Verweise auf das ELAN-K2 Ausfuhrsystem werden an die For­mulierungen auf der gegen Ende des Vorjahrs neu gestalteten BAFA-Homepage angepasst (gilt für AGG Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 17).

Das BAFA beabsichtigt die Aktualisierung der „Bekanntmachung des Bundesamts für Wirtschaft und Aus­fuhrkontrolle (BAFA) über die Nutzung der Allgemeinen Ausfuhr­genehmigung der Gemeinschaft Nr. EU001 EU 002, EU 003, EU 004, EU 005 und EU 006“.

Weitere Informationen zur Aktualisierung der Bekanntmachung sowie zur Änderung und Verlängerung der AGG finden Sie auf der BAFA-Homepage.

Link

Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27

Quelle

BAFA