BAFA: Verlängerung und Änderung der AGG Nr. 16 (22.06.2017)

In unseren AWB News vom 17.03.2017, 27.03.2017 und 07.04.2017 informierten wir Sie darüber, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) inhaltliche Änderungen der nationalen Allgemeinen Genehmigungen (AGGen) Nr. 12 bis Nr. 27 beabsichtigt.

Das BAFA gab jetzt auf seiner Website bekannt, dass die Allgemeine Genehmigung Nr. 16 über den 30.06.2017 hinaus bis zum 31.03.2018 verlängert wird.

Darüber hinaus teilt das BAFA mit, dass die Ausschlusstatbstände der Ziffer 3.2 um einen weiteren Ausschlusstatbestand ergänzt werden. Danach wird die Nutzung der AGG Nr. 16 ausgeschlossen, wenn Güter mit IT-Sicherheitsfunktionen im Sinne des § 37 der Verschluss­sachenanweisung (VSA) ausgeführt werden sollen, die gemäß der VSA vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sind oder für die eine Zulassung beantragt wurde zur Verwendung im Zusammenhang mit Informationen, die als Verschlusssachen im Sinne des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH oder höher eingestuft sind. Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich laut BAFA nicht.

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Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 16

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle