BAFA: Veröffentlichung der neuen AGG (05.04.2018)

Mit unserer News-Meldung vom 16.03.2018 informierten wir darüber, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website Vorabinfor­mationen zu den Allgemeingenehmigungen (AGG) 12 bis 30 veröffentlicht hat. Mittlerweile stehen die konkreten Änderungen fest. Neben kleineren redaktionellen Änderungen sind zum Teil inhaltliche Änderungen beabsichtigt, die Sie im Detail der BAFA-Website entnehmen können.

Die Verlängerungsfristen der AGG zur Ausfuhr von Dual-use-Gütern des Anhangs I der EG-Dual-use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) sowie zu nicht sensitiven Irangeschäften haben sich im Vergleich zu den Vorabinformationen des BAFA nicht geändert. Demnach werden die AGG 12, 13, 14, 16, 17 und 30 bis zum 31.03.2019 verlängert.

Eine Verlängerung bis zum 31.03.2019 ergibt sich auch für die AGG 20, 21, 22, 24 und 26. Die AGG 18, 19, 23, 25 und 27 werden laut BAFA weiterhin abgestimmt und daher nur bis zum 31.05.2018 verlängert. Eine Verlänge­ru­ng bis zum 31.03.2019 ist jedoch beabsichtigt.

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Allgemeine Genehmigungen

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle