Beitritt Kroatiens und der Türkei zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren

nachdem bereits Kroatien am 1. Juli 2012 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten ist, hat auch die Türkei ihre Beitrittsurkunde zu diesem Übereinkommen hinterlegt.

Ab dem 1. Dezember 2012 können somit gemeinsame Versandverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem neuen EFTA-Land Türkei auch als Alternative zum Versandverfahren mit Carnet TIR in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsleistung, ebenfalls erfüllt sind.

Link: Fachmeldungen des Zolls

Quelle: Zoll online