Bekanntmachung über die AGG Nr. 15 (Brexit)

Das BAFA hat eine Bekanntmachung zur Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 veröffentlicht.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 (Brexit) für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit) tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Die AGG Nr. 15 soll es deutschen Unternehmen in Ergänzung zur Inanspruchnahme der Allgemeingenehmigung EU001 ermöglichen, Lieferungen von gelisteten Dual-Use-Gütern in das Vereinigte Königreich auch nach Ablauf der Brexit-Übergangsfrist am 31.12.2020 ohne Verzögerungen durchführen zu können.

Die AGG gilt für Ausfuhren von gelisteten Dual-use-Gütern an Empfänger und Endverwender im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland in folgenden Fallgruppen:

  • Ausfuhren in das Vereinigte Königreich, soweit die Güter nicht in eine Freizone oder ein Freilager im Vereinigten Königreich ausgeführt werden und soweit der Ausführer keine Kenntnis darüber hat, dass das endgültige Bestimmungsziel der Güter außerhalb des Vereinigten Königreichs liegt,
  • Ausfuhren in Freizonen und Freilager, soweit sich diese im Vereinigten Königreich befinden, und sofern der zugrundeliegende Ausfuhrvertrag vor dem 31.12.2020 geschlossen wurde,
  • Ausfuhren in das Vereinigte Königreich, soweit dem Ausführer bekannt ist, dass das endgültige Bestimmungsziel der Güter außerhalb des Vereinigten Königreichs liegt, und sofern der zugrundeliegende Ausfuhrvertrag vor dem 31.12.2020 geschlossen wurde, sowie
  • Ausfuhren in alle Länder, sofern die Ausfuhr auf Veranlassung eines im Vereinigten Königreich niedergelassenen Unternehmens erfolgt und sofern für diese Ausfuhr eine britische Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde, deren Gültigkeitszeitraum im Zeitpunkt der Vornahme der Ausfuhr noch nicht abgelaufen ist.

Darüber hinaus enthält die AGG Nr. 15 Nebenbestimmungen und Ausschlüsse der Anwendbarkeit, z. B. aufgrund kritischer Endverwendungen.

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Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 (Brexit)

Quelle

Bundesanzeiger Verlag