Bezeichnung des Ursprungslandes in CETA-Ursprungserklärungen

Bei der Ausfuhr von Ursprungserzeugnissen nach Kanada lautet die Angabe des Ursprungslandes in der Ursprungserklärung stets „Kanada/EU” bzw. „Canada/EU”.

Bei der Einfuhr in die EU ist Folgendes zu beachten:

Bei der Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr im IT-Verfahren ATLAS ist die eindeutige Angabe des Ursprungslandes erforderlich. Enthält eine Ursprungserklärung die Eintragung „Kanada/EU” bzw. „Canada/EU”, hat daher der Anmelder in ATLAS als präferenzielles Ursprungsland „CA” anzugeben, es sei denn, es liegen ihm Erkenntnisse vor, dass es sich um Ursprungserzeugnisse der EU handelt.

Dies teilt die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Website mit. Grund für die beschriebene Angabe des Ursprungs­lan­des ist die unterschiedliche Auffassung der CETA-Vertragsparteien (Kanada/EU) hinsichtlich der korrekten Ursprungsangabe in der Ursprungserklärung.

Dementsprechend aktualisiert wurde das CETA-Merkblatt der Generalzolldirektion.

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Bezeichnung des Ursprungslandes in CETA-Ursprungserklärungen

Quelle

Zoll.de