Brexit: Hinweise der britischen Regierung zum Handel mit VK

Die britische Regierung hat Hinweise zum Handel mit dem Vereinigten Königreich ab 01.01.2021 für Unternehmen mit Sitz in der EU veröffentlicht.

Die Hinweise umfassen u. a. Informationen zu folgenden Themen:

  • Kauf und Verkauf von Waren
  • Aus- und Einfuhr von Tieren und Tierprodukten sowie Pflanzen und Pflanzenprodukten
  • Hergestellte Waren
  • Energieverbrauchsrelevante Produkte
  • Einfuhr von Waren, die Ausfuhrkontrollen unterliegen
  • Handel mit Holz
  • Zahlung der Umsatzsteuer/Beantragung der Erstattung der Umsatzsteuer
  • Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich
  • Dienstleistungsverkehr im Vereinigten Königreich
  • Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich

Link

Handel mit dem Vereinigten Königreich ab 1. Januar 2021 für Unternehmen mit Sitz in der EU

Quelle

GOV.UK