Brexit: Rat nimmt Beschluss über den Abschluss des Austrittsabkommens an

Der Rat der EU hat im Wege des schriftlichen Verfahrens den Beschluss über den Abschluss des Austrittsabkommens im Namen der EU angenommen. Zuvor hat das Europäische Parlament am 29. Januar über das Austrittsabkommen abgestimmt, nachdem die EU und das Vereinigte Königreich dieses Abkommen am 24. Januar unterzeichnet hatten.

Das Austrittsabkommen wird mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, d. h. am 31.01.2020 um Mitternacht (MEZ), in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an wird das Vereinigte Königreich kein Mitgliedstaat der EU mehr sein und als Drittstaat gelten.

Das Austrittsabkommen gewährleistet einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union. Gegenstand des Abkommens sind die Rechte der Bürger, Finanzbestimmungen, ein Übergangszeitraum, Protokolle zu Irland/Nordirland, Zypern und Gibraltar, Governancebestimmungen und sonstige Trennungsbestimmungen.

Detaillierte Informationen können Sie der EU-Pressemitteilung entnehmen.

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Quelle

Europäischer Rat