Bis Dezember ist Großbritannien noch Teil des EU-Binnenmarkts. Die Europäische Kommission hat weitere Hinweise für Unternehmen über Veränderungen veröffentlicht, die sich am Ende der Übergangszeit ergeben werden – unabhängig davon, ob bis dahin ein Abkommen über eine künftige Partnerschaft geschlossen wurde oder nicht.
Die britische Regierung stellt Planungen für die Zeit nach der Übergangsphase vor. Ziel ist ein möglichst reibungsloser Warenverkehr über den Ärmelkanal.
Nach der Übergangsphase gilt für Einfuhren in das Vereinigte Königreich nicht mehr der Gemeinsame EU-Zolltarif, sondern der neue, sogenannte UK Global Tariff (UKGT).
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