Die Bundesregierung hat am 25.08.2021 die von Bundesminister Altmaier vorgelegte Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Im Fokus der Novelle steht die primär rechtstechnische Anpassung des nationalen Außenwirtschaftsrechts an die neue EU-Dual-Use-Verordnung.
Bundeskabinett verabschiedet novellierte Außenwirtschaftsverordnung