Chemische Waffen: Rat nimmt neue Sanktionsregelung an

Der Rat der Europäischen Union hat eine neue Regelung für restriktive Maßnahmen gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen angenommen. Der Beschluss ist eine unmittelbare Folgemaßnahme zu den Schussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28.06.2018.

Die EU ist somit in der Lage, Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen zu verhängen, die an der Entwicklung und am Einsatz chemischer Waffen überall in der Welt beteiligt sind.

Die restriktiven Maßnahmen sind gegen Personen und Einrichtungen gerichtet, die unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind sowie gegen jene, die sie finanziell, technisch oder materiell unterstützen und ihnen bei solchen Aktivitäten behilflich sind oder sie dazu anspornen oder die mit ihnen in Verbindung stehen.

Im Rahmen der Sanktionen werden die Vermögenswerte bestimmter Einrichtungen und Personen eingefroren; für letztere gilt zudem ein Einreiseverbot in die EU. Darüber hinaus ist es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

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Pressemitteilung – Chemische Waffen: Rat nimmt neue Sanktionsregelung an

Quelle

www.consilium.europa.eu/de