Corona: EU-Kommission schlägt Verschiebung der Besteuerungsregeln vor

Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Inkrafttreten von zwei EU-Maßnahmen im Bereich der Besteuerung zu verschieben. Damit reagiert sie auf die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen und Mitgliedstaaten derzeit aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sind.

Erstens hat die Kommission vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um 6 Monate zu verschieben. Diese Regeln werden ab dem 01.07.2021 statt ab dem 01.01.2021 gelten.

Zweitens hat die Kommission beschlossen, die Verschiebung bestimmter Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) vorzuschlagen. Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Änderungen haben die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit, um Informationen über Finanzkonten auszutauschen, deren Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind. Ebenso haben die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit, um Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Steuerplanungsregelungen auszutauschen.

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Taxation: Commission proposes postponement of taxation rules due to Coronavirus crisis

Quelle

Europäische Kommission