COVID‑19: Befristete Mehrwertsteuerbefreiung für Einfuhren und bestimmte Lieferungen

Der Europäische Rat hat am 13.07.2021 eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie angenommen, mit der als Reaktion auf die COVID‑19-Pandemie eine befristete Mehrwertsteuerbefreiung für Einfuhren und bestimmte Lieferungen eingeführt wird.

Die Richtlinie über „Beschaffungen zur kostenlosen Überlassung“ soll es der Kommission und den EU-Agenturen erleichtern, Waren und Dienstleistungen zu erwerben, um sie im Kontext der anhaltenden Gesundheitskrise kostenlos an die Mitgliedstaaten zu verteilen.

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Rat nimmt befristete Mehrwertsteuerbefreiung für „Beschaffungen zur kostenlosen Überlassung“ an

Quelle

Europäischer Rat