Der zollfreie Brexit?

Die Mitteilung der EU-Kommission über den erfolgreichen Abschluss eines Freihandelsabkommens mit dem Vereinigten Königreich (VK) gehörte sicherlich zu den größten Überraschungen am 24.12.2020.

Das aller Voraussicht nach zunächst vorläufig anzuwendende Abkommen regelt unter anderem Aspekte zur künftigen Zollabwicklung im Warenverkehr zwischen der EU und dem VK. Die erzielte Einigung darf jedoch nicht fehlinterpretiert werden! Anders als teilweise bereits zu lesen war, bedeutet der Abschluss dieser Freihandelsregelungen gerade nicht, dass künftig – wie bisher – alle Warenlieferungen im direkten Warenverkehr mit dem VK zollfrei sind. Sofern die einschlägigen Ursprungskriterien erfüllt werden und ein tauglicher Ursprungsnachweis vorliegt, können lediglich Zollpräferenzen genutzt werden. Dies heißt im Umkehrschluss jedoch, dass bei Lieferungen von Handelswaren (bspw. aus Asien) grundsätzlich Zölle anfallen.

Link

Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Quelle

Europäische Kommission