Die neuen Nachweispflichten - Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

wie das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat, hat es sich gezeigt, dass die mit Wirkung vom 1. Januar 2012 als weitgehend einzige Nachweismöglichkeit für die Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen geschaffene sogenannte „Gelangensbestätigung“ in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten geführt hat. Vor diesem Hintergrund hat das BMF am 12.10.2012 den Referentenentwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die neuen Nachweispflichten enthält. Mit der Verordnung sollen weitere Nachweismöglichkeiten geschaffen werden, um den Betroffenen insgesamt eine einfache und sichere Nachweismöglichkeit zu ermöglichen.

Durch eine Änderung des § 17a UStDV sollen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen werden. Zudem wird klargestellt, dass bis zum Inkrafttreten dieser neuen Regelungen die Unternehmer die bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Nachweismöglichkeiten weiterhin anwenden können, um einen verträglichen Übergang für die Unternehmer auf die neuen Regelungen zu ermöglichen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Link: Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung