Für bestimmte Obst- und Gemüsesorten (verderbliche Waren), die im Rahmen von Kommissionsgeschäften eingeführt und gehandelt werden, kann der Zollwert auf Antrag vereinfacht festgestellt werden.
Der Zollwert wird hierbei anhand eines Einheitspreises ermittelt.
Auf der Website der Generalzolldirektion finden Sie eine Übersicht der veröffentlichten Einheitspreise.
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Veröffentlichte Einheitspreise