EU verlängert Sanktionen wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine

Am 12.09.2018 hat der Europäische Rat die restriktiven Maßnahmen, die die EU angesichts von Handlungen verhängt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine unter¬graben oder bedrohen, um weitere sechs Monate bis zum 15.03.2019 verlängert.

Dabei geht es um Rei¬sebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten. Die Sanktionen gelten derzeit für 155 Personen und 44 Einrichtungen.

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1230
BESCHLUSS (GASP) 2018/1237
EU verlängert Sanktionen wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine bis zum 15. März 2019

Quellen

Europäischer Rat
EUR-Lex