Am 12.09.2018 hat der Europäische Rat die restriktiven Maßnahmen, die die EU angesichts von Handlungen verhängt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine unter¬graben oder bedrohen, um weitere sechs Monate bis zum 15.03.2019 verlängert.
Dabei geht es um Rei¬sebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten. Die Sanktionen gelten derzeit für 155 Personen und 44 Einrichtungen.
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1230
BESCHLUSS (GASP) 2018/1237
EU verlängert Sanktionen wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine bis zum 15. März 2019