Europäischer Rat genehmigt neue Anti-Dumping-Richtlinien

Der Europäische Rat hat neuen Anti-Dumping-Richtlinien zugestimmt, bei denen es keine Unterscheidung zwi­schen Ländern mit und ohne Marktwirtschaft mehr geben soll. Die neuen Regeln werden voraussichtlich zum 20.12.2017 in Kraft treten.

Die neue Anti-Dumping-Methode wird Fälle ermitteln und beseitigen, in denen die Preise eingeführter Produkte aufgrund staatlicher Eingriffe künstlich gesenkt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des EU-Rates. Der estnische Handelsminister Urve Palo betont in der Mitteilung, dass der „Werkzeugkasten” für Anti-Dumping-Maßnahmen, der den europäischen Herstellern ein faires Handelsumfeld bieten soll, durch die neuen Richtlinien gestärkt worden sei.

Mit den neuen Richtlinien will die EU die frühere Unterscheidung zwischen Marktwirtschaften und Nicht-Markt­wirtschaften zur Berechnung des Dumpings beseitigen. Die EU-Kommission mü­sse künftig das Vorliegen einer „erheblichen Marktverzerrung“ zwischen Verkaufspreis und Produktionskosten eines Produktes nachweisen, heißt es in der EU-Pressemitteilung.

Die neuen Richtlinien sollen am 13.12.2017 offiziell unterzeichnet werden. Die Veröffentlichung im EU-Amts­­blatt sei für den 19.12.2017 zu erwarten. Einen Tag später sollen die geänderten Anti-Dumping-Regeln in Kraft treten. Die Änderung der Anti-Dumping-Methode hatte die EU-Kommission im November 2016 vorgeschlagen. Die spezifischen Anpassungen seien länderneutral formuliert, womit die Richtlinie in vollem Umfang die Anforderungen der WTO-Verpflichtungen erfülle, heißt es in der EU-Pressemitteilung.

Link

Anti-dumping: Council adopts new rules against unfair trade practices

Quelle

Europäischer Rat