Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erlassene Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung wurde aktualisiert.
Die Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern vom 04.03.2020 wurde aufgehoben und durch die Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern vom 12.03.2020 ersetzt. Die Anordnung vom 12.03.2020 gilt mit sofortiger Wirkung und sieht neue Ausnahme- sowie Genehmigungstatbestände vor.
Sie können die Anordnung auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einsehen.
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Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung
Quelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle