Gebrauchtmaschinenimporte in die VR China

im Zuge der Verlagerung von Fertigungsbereichen werden immer häufiger gebrauchte Maschinen nach China geliefert. Dabei ist zu beachten, dass es dort für den Import von Gebrauchtmaschinen sehr strenge Regeln einzuhalten gilt. Herkunft und Funktionstüchtigkeit der Maschinen müssen ebenso nachgewiesen werden wie Wartung und Sicherheit. Meist werden die zu exportierenden Maschinen vor dem Versand einer behördlichen Inspektion unterzogen und erst wenn alle Formalitäten erledigt und die entsprechenden Bescheinigungen/Zertifikate eingeholt sind, steht einem Import nichts mehr im Wege.

Es ist dringend davon abzuraten, Gebrauchtmaschinen als Neuware zu deklarieren oder gar Neu- und Gebrauchtware zu mischen, denn der Zoll ist geschult im Aufdecken auch kleinster Gebrauchsspuren. Zuwiderhandlungen werden rigoros verfolgt und enden in der Regel mit einer Konfiszierung der Ware oder der sofortigen Rücklieferung, außerdem drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Import von Gebrauchtmaschinen sind in den folgenden offiziellen Bekanntmachungen der Chinesischen Regierung dargestellt:

  • Regulations for the Implementation of the Law of the People’s Republic of China on Import and Export Commodity Inspection
  • Measures for Administration of the Import of Mechanical and Electronic Products
  • Measures for Implementation of the Automatic Import License of Mechanical and Electronic Products

Quelle: www.aqsiq.net