Innerbetriebliche Exportkontrolle- Compliance Organisation für exportierende Unternehmen

das BAFA gibt auf seiner Website ein neues Merkblatt zu innerbetrieblichen Exportkontrollsystemen heraus.

Unternehmen sind für ihre Exportaktivitäten selbst verantwortlich. Zum Schutz deutscher außen- und sicherheitspolitischer Interessen ist der Außenhandel allerdings durch Verbote und Genehmigungsvorbehalte beschränkt. Bei Nichtbeachtung drohen straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Konsequenzen.

Exportierende Unternehmen sind daher gut beraten, ihre betriebsinternen Abläufe so zu gestalten, dass Risiken im Außenwirtschaftsverkehr erkannt und Rechtsverstöße vermieden werden können.

Die konkrete Ausgestaltung des innerbetrieblichen Exportkontrollprogramms stellt sich allerdings häufig als nicht ganz einfach heraus:

  • Wie muss die Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens ausgestaltet sein, damit alle Verbote, Genehmigungsvorbehalte und sonstige Pflichten vom Unternehmen eingehalten werden können?
  • Welche Anforderungen werden an die EDV gestellt?
  • Welche Kriterien müssen bei der Auswahl, Weiterbildung und Überwachung des Personals beachtet werden?

Als Orientierungshilfe in Compliance-Fragen und zur Unterstützung beim Aufbau bzw. der Optimierung von Kontrollsystemen, hat das BAFA ein neues Merkblatt „Internal Compliance Programmes“ herausgegeben.

Verfasst von: Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE, Münster

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Link: Merkblatt „Internal Compliance Programmes“