Jahresendanpassung und Zollwert – Revision gegen EuGH-Urteil eingelegt (12.02.2019)

In unseren AWB-News vom 23.01.2018 informierten wir Sie über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs betreffend das Verhältnis zwischen Jahresendanpassungen für Zwecke der Verrechnungspreise und Anpassungen des Zollwertes.

Ein deutsches Tochterunternehmen einer japanischen Mutter hatte eine Anpassung des Zollwertes nach unten beantragt, da die Verrechnungspreise für den Bezug von Waren nachträglich im Rahmen einer Jahresendanpassung nach unten korrigiert wurden. Der EuGH folgte dem nicht und lehnte eine Anpassung des Zollwertes ab.

Mit Urteil vom 20.12.2017 - Hamamatsu - C-529/16 entschied der EuGH, dass unterjährig angemeldete Verrechnungspreise durch eine pauschale Jahresendanpassung im Rahmen der Transaktionswertmethode (Art. 70 UZK) nicht geändert werden können.

Gegen das Urteil in der Sache Hamamatsu wurde jetzt Revision eingelegt.

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Zollwert bei Verrechnungspreisen

Quelle

Juris