Known Consignor- Bekannter Versender: Was machen die anderen?

Unternehmen, die grenzüberschreitend ansässig sind und z.B. in anderen Mitgliedstaaten Versandaktivitäten zu verantworten haben oder steuern, sind gehalten, sich über die dort geltenden Vorschriften zu informieren. Zwar bildet beim Bekannten Versender die EU VO 300/2008 die gemeinsame europarechtliche Grundlage, dennoch müssen die Besonderheiten in der jeweils nationalen Administration beachtet werden.

In Großbritannien ist beispielsweise das

Known Consignor Scheme

Cargo Compliance Department for Transport
3rd Floor, Fry Building
2 Marsham Street
London, SW1P 4DF
E-mail: current.cargovalidations@dft.gsi.gov.uk

zuständig. Dort wurde ein umfassendes Dossier für die in UK interessierten „Bekannten Versender (Known Consignor) bereitgestellt:

Link: Guidance for Known Consignors

In Österreich wurde das Unternehmen SEQURITY vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mittels Dienstleistungskonzessionsvertrag GZ-NR 5191.01488 beauftragt, als einzige unabhängige Validierungsstelle in Österreich die Validierung inkl. Schulungen der „Bekannten Versender“ vorzunehmen.

Hinweise finden sich auf der Website des Unternehmens SEQURITY.

Auch ein Blick über den Tellerrand der EU lohnt: auch die Schweiz hat das Programm für Bekannte Versender umgesetzt. Auf seiner Internetseite hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt der Schweiz (BAZL) die in der Schweiz geltenden Rechtsgrundlagen, die bereits registrierten Bekannten Versender und reglementierten Beauftragten sowie die unabhängigen Prüfstellen aufgeführt.

Am 25.03.2013 endet eine Übergangsphase, nach der die bis zum 29.04.2010 erteilten Sicherheitserklärungen vom deutschen Luftfahrtbundsamt (www.LBA.de) bis dahin auch ohne behördliche Zulassung anerkannt werden. Ohne derartige Zertifizierung endet für alle Firmen ab diesem Zeitpunkt die Tätigkeit „wie ein sicherer bekannter Versender“. Hinweise zum Zertifizierungsverfahren finden sich auf der Internetseite des Luftfahrtbundsamts.

Unser Tipp: Der AOB bVSP-Monitor

Das softwarebasierte Expertensystem der AOB GmbH unterstützt Sie bei der optimalen Erstellung und Pflege des bekannte Versender Sicherheitsprogramms (bVSP) innerhalb Ihres Unternehmens.

Darüber hinaus kann das anschließende Monitoring des erstellten bVSP, inklusive der seitens des Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlichen Revisionierung, effizient im AOB bVSP-Monitor umgesetzt werden.

Ausführliche Informationen zum AOB bVSP-Monitor finden sich hier: www.bvsp-monitor.de