Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht

Nach monatelangem Tauziehen hat das Bundeskabinett am 03.03.2021 den Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz beschlossen.

Gem. des Regierungsentwurfs müssen betroffene Unternehmen ab 2023 bestimmte Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette zu fördern. Sie müssen u. a. Beschwerdemöglichkeiten einrichten, über ihre Aktivitäten berichten und individuelle Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen bzw. bestimmte umweltschutzrechtlichen Pflichten analysieren und ihnen entgegenwirken. Dies soll nach dem Regierungsentwurf ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigen, ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten. Die Einhaltung dieser Pflichten soll staatlich kontrolliert werden. Sanktionen bei Verstößen sind die Folge. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem neuen Lieferkettengesetz soll das BAFA sein.

Die Anforderungen an die Unternehmen sind abgestuft, u. a. nach dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette.

Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden und sodann planmäßig zum 01.01.2023 in Kraft treten.

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Das Lieferkettengesetz kommt

Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz

Quellen

Bundesregierung

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung