Luftfracht - Vorgaben für die Bekannten Versender und Problematik der US-Importe - Screeningpflicht?

wie wir bereits in unserem Newsletter vom 04.10.2012 berichtet haben, setzt die TSA (Transportation Security Administration) in den USA zum 03.12.2012 die Deadline, wonach alle Sendungen, die per Luftfracht in Passagiermaschinen die USA erreichen, einem verpflichteten Screening unterworfen sind.

Es gibt zwar die EU-Veröffentlichung gibt (s.u.), es gibt jedoch zum heutigem Stand heute keine wirklichen Erfahrungen mit der Umsetzung und Anwendung. Insbesondere unklar ist die Situation für "alte" bV in der Zeit vom 03.12.2012 bis 25.03.2013.

Daher haben wir uns bei Herrn Marcus Hellmann, Geschäftsführer der AOB GmbH / EUWISA GmbH, Berater und unser Schulungspartner zum Bereich Bekannter Versender, informiert und können durch ihn nachfolgende Informationen geben:

"Die US Transportation Security Administration (TSA) hat bekannt gegeben, dass ab dem 03.12.2012 grundsätzlich jede Fracht, die mit einem Passagierflugzeug in die USA verbracht wird (das betrifft bis zu 80% der geflogenen Luftfracht), einer 100% Kontrolle (i.d.R. Röntgen) unterzogen werden muss, um mögliche Spreng- und Gefahrstoffe detektieren zu können. ( AWA berichtete im Newsletter vom 04.10.2012) Für Transporte aus dem EU-Raum hätte dieses unweigerlich nicht zu kalkulierende Zeitverzögerungen, zusätzliche Kosten, ggf. aber auch Qualitätseinbußen zur Folge, da Fracht im ungünstigsten Fall zur Sicherung geöffnet werden muss.

Schon früh haben daher einzelne Länder Kontakt mit der TSA aufgenommen, um wechselseitig die Anerkennung bereits bestehender Sicherheitsmaßnahmen zu vereinbaren. Auch die EU hat diese Gespräche geführt und bereits am 01.06.2012 bekanntgeben, dass die EU und die TSA die wechselseitige Anerkennung ihrer Sicherheitsregelungen für Luftfracht ab dem 01.06.2012 vereinbart haben. Dies bedeutet, dass Luftfracht, die nach den Sicherheitsregelungen der EU abgefertigt wurde, bereits den TSA-Anforderungen entspricht und in den USA keiner zusätzlichen Kontrolle mehr unterzogen werden muss. Gleiches gilt im Gegenzug für Luftfracht, die aus den USA in die EU verbracht wird. Siehe dazu:

EUROPA - Press Releases - Schnellere und kostengünstigere Beförderung von Luftfracht dank Sicherheitsabkommen EU-USA

Ohne Frage sind die Sicherheitsanforderungen ab dem 25.03.2013 für alle Luftfrachten aus der EU eindeutig erfüllt, da ab diesem Stichtag nur noch Fracht in ein Luftfahrzeug verladen werden darf, die entweder aus einer sicheren Lieferkette stammt und ihren Ursprung bei einem behördlich zugelassenen bekannten Versender (bV) hat oder vor dem Verladen in ein Luftfahrzeug durch einen reglementierten Beauftragten gesichert wurde.

Alle Firmen, die schon heute über eine Zulassung als bekannter Versender nach der VO (EG) Nr. 300/2008 durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verfügen, können sich getrost "zurücklehnen", sie erfüllen bereits heute die geforderte Sicherheit. Firmen mit hohem Luftfrachtanteil in die USA, die noch nicht über eine Zulassung als bV verfügen, kann daher nur nahegelegt werden, die Zulassung schnellstmöglich anzugehen, wenn sie die Kontrolle über ihre Waren behalten möchten.

Leider geht aus den Veröffentlichungen nicht eindeutig hervor, was mit der Fracht von Firmen geschieht, die heute noch als bV im Rahmen der Übergangsregelung nach der VO (EG) 2320/2002 durch die Sicherheitserklärung gegenüber dem Reglementierten Beauftragten als sicher anerkannt sind. Stand heute wird deren Ware nicht sicherheitsüberprüft, es erfolgte aber auch keine Prüfung der innerbetrieblichen Prozesse durch das LBA. Diese Regelung verliert ihre Gültigkeit zum 25.03.2013.

Unternehmen, die nicht über eine aktuelle Zulassung als bV durch das LBA verfügen, müssen daher im Zweifel das Risiko einkalkulieren, dass ihre Waren bereits ab dem 03.12.2012 bei der Ankunft in den USA einer Sicherheitskontrolle durch die TSA mit den o.g. möglichen Konsequenzen unterzogen werden.

Wir danken Herrn Hellmann für diese Informationen.

Unser Tipp: Der AOB bVSP-Monitor

Gerne möchten wir an dieser Stelle auch auf ein neues, von der AOB GmbH entwickeltes Tool zur einfachen Organisation des bV innerhalb von Unternehmen hinweisen.

Der AOB bVSP-Monitor ist ein softwarebasiertes Expertensystem, mit dessen Hilfe Unternehmen, die vor der komplexen Einfürung des bekannten Versender stehen, das dafür erforderliche Sicherheitsprogramm (bVSP) komfortabel erstellen und verwalten können.

Darüber hinaus kann das anschließende Monitoring des erstellten bVSP, inklusive der seitens des Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlichen Revisionierung, effizient im AOB bVSP-Monitor umgesetzt werden.

Nähere Informationen zur Software finden Sie unter www.bvsp-monitor.de.

Verfasst von: Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE, Münster

Quelle: AOB Außenwirtschafts- und Organisationsberatung GmbH